Von der Anmeldung bis zum Zeugnis

1.) Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung


Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung (Formular S1) ist direkt an der HTL Leonding möglich. Nach Zulassung ist kein Wechsel der Prüfungsschule mehr möglich.

Das Ansuchen hat zu enthalten:

  • Nachweis der persönlichen Voraussetzungen, Lehrabschlussprüfungszeugnis im Original und Kopie oder Abschlussprüfungszeugnis einer Fachschule im Original und Kopie oder
  • Nachweis über anrechenbare Teilprüfungen z.B. Werkmeister- oder Meisterprüfungszeugnis, im Original und Kopie
  • Geburtsurkunde im Original und Kopie
  • die Wahl, ob die Teilprüfung „Lebende Fremdsprache“ schriftlich oder mündlich abgelegt wird
  • Angaben zum Fachbereich (Klausur oder Projektarbeit)
  • Angabe der beabsichtigen Prüfungstermine

Nach der Bearbeitung wird Ihnen ein Zulassungsbescheid, der Sie zum Antritt zu Prüfungen berechtigt und den Fachbereich bestätigt (Formular S2), zugesandt.

Kontakt:
Fr. Sabine Haberkorn
Tel: 0732 / 67 33 68 – 13
Email: s.haberkorn(at)htl-leonding.ac.at

Bürozeiten: Dienstag bis Freitag 07:30 – 12:30 Uhr (um Terminvereinbarung wird gebeten)

2.) Prüfungsgebühren


Sollte Ihre Anmeldung direkt an der Schule erfolgt sein, so erhalten Sie ca. 4-5 Wochen vor Ihrem Prüfungstermin ein Schreiben mit den genauen Daten (Verwendungszweck: „BRP-Prfg. am …“) zum Begleichen der Prüfungsgebühr und die Informationen über den Prüfungszeitpunkt zugestellt.

Für die Für Kandidatinnen und Kandidaten „Lehre mit Matura“ wird die Prüfungsgebühr vom Trägerverein übernommen; daher bitte nicht einzahlen.

Die Gebühren sind bei der Anmeldung fällig.

  • € 14,30 Vergebührung des Ansuchens für das Finanzamt (bei Anmeldung fällig)
  • € 14,30 Vergebührung des Gesamtzeugnisses für das Finanzamt
  • zzgl. Prüfungsgebühr

3.) Zulassung wird vom Abteilungsvorstand an die Prüfungskandidatin / den Prüfungskandidaten geschickt


Grundsätzlich gilt für den Fachbereich, dass diese Prüfung ausschließlich

  • nach den Zulassungsbedingungen (Teil A am Formular S1)
  • oder im Falle einer zurückliegenden beruflichen Neuorientierung mit der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit korrespondieren muss.
    Detaillierte Tätigkeitsbeschreibung von der Firma muss daher beigelegt werden.

 

Sie werden schriftlich von der Schulleitung in Kenntnis gesetzt, in welchem Fachbereich Sie eine Prüfung abzulegen haben. Beachten Sie bitte, dass diese Benachrichtigung nicht als Anmeldung zur Teilprüfung gilt!

Gleichzeitig werden Sie davon in Kenntnis gesetzt, ob Ihrem Ansuchen um Ersatz der Prüfung aus einem Teilbereich stattgegeben wird. Dieser Entfall einer Teilprüfung kann nur bei Vorliegen einer Meisterprüfung, eines Sprachenzertifikates oder diversen Diplom-und Befähigungsprüfungen laut dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung von der Prüfungskommission an der Schule gewährt werden.

4.) Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung


Teilprüfungen sind in den folgenden Fächern abzulegen:

  • Deutsch: fünfstündige standardisierte schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung bestehend aus einer Präsentation der schriftlichen Klausurarbeit und Diskussion derselben
  • Englisch: fünfstündige standardisierte schriftliche Klausurarbeit oder mündliche Prüfung
  • Mathematik: viereinhalbstündige standardisierte schriftliche Klausurarbeit
  • Fachbereich: fünfstündige Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld der Prüfungskandidatin / des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) und eine diesbezügliche mündliche Prüfung oder eine berufsbezogene Projektarbeit einschließlich einer Präsentation und Diskussion

Von den genannten Teilprüfungen muss zumindest eine an einer öffentlichen höheren Schule (Prüfungsschule) abgelegt werden.

Für die Abschlussprüfung der Berufsreifeprüfung ist ein Mindestalter von 19 Jahren notwendig. Teilprüfungen können schon mit 17 Jahren abgelegt werden. Bis zu drei Teilprüfungen dürfen bereits vor erfolgreichem Lehrabschluss abgelegt werden.

Die Teilprüfungen sind innerhalb von fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung, nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Lehrplan- und Prüfungsvorschriften, danach nach den jeweils geltenden Vorschriften abzulegen.

Siehe „Durchführungsbestimmungen zur Berufsreifeprüfung“

5.) Anerkennung von Teilprüfungen


Teilprüfungen werden nur anerkannt, wenn sie kommissionell und mit Genehmigung durch die Bildungsdirektion OÖ

  • an einer Erwachsenenbildungseinrichtung (WIFI, BFI, etc.) oder
  • im Rahmen einer Reifeprüfung an einer höheren Schule erfolgreich abgelegt wurden.

Die Teilprüfungen müssen nach Inhalt, Prüfungsform, Prüfungsdauer und Niveau gleichwertig sein.

Die Fachbereichsteilprüfung wird gem. §3 (2) bei abgelegter Meisterprüfung, Abschlussprüfung an einer Werkmeisterschule oder Abschluss einer Fachschule im einschlägigen Fachbereich mit Abschlussprüfung anerkannt.

6.) Anmeldung für Teilprüfungen


Das dazu benötigte Formular S3 erhalten Sie an den Erwachsenenbildungseinrichtungen oder an der Prüfungsschule. Es kann persönlich im Sekretariat abgegeben oder per Post geschickt werden.

Anmeldeschluss für Deutsch, Mathematik und den Fachbereich

  • Sommertermin (= Mai / Juni): spätestens 20. Dezember
  • Herbsttermin (= September / Oktober): spätestens 20. Juni
  • Wintertermin (= Jänner / Februar): spätestens 20. Oktober

Anmeldeschluss für Englisch

  • bis 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin

Anmeldung Kompensationsprüfung

  • ist nur bei negativer Beurteilung der schriftlichen Klausurarbeit aus Englisch und Mathematik notwendig

Beachten Sie bitte, dass für jeden Termin die Zahl der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten für eine Teilprüfung beschränkt ist.

Eine Abmeldung von Teilprüfungen kann bis spätestens eine Woche vor Prüfungsantritt erfolgen. Eine spätere Abmeldung ist nur mit ärztlicher Bestätigung möglich (ansonsten Terminverlust).

7.) Ablegung der Teilprüfung


Zu einer Teilprüfung sind nur jene Personen zugelassen, die sich

  • ordnungsgemäß angemeldet haben,
  • einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen und
  • eine Auftragsbestätigung bezüglich Prüfungsgebühr vorlegen können.

Wir ersuchen die Kandidatinnen und Kandidaten in angemessener Kleidung zu erscheinen.

8.) Wiederholung einer Teilprüfung


Das Wiederholen einer Teilprüfung ist jeweils nach Ablauf von 2 Monaten dreimal zulässig. Sie müssen sich zum gewünschten Termin wiederum anmelden und die Prüfungsgebühr begleichen.

9.) Gesamtzeugnis


Das Gesamtzeugnis wird nach Vorlage aller Originalzeugnisse der anderen Teilprüfungen von der Schule ausgestellt.