Matura

Vorgezogene Reifeprüfung


(am Beginn des letzten Schuljahres im Aufbaulehrgang)

 

Prüfungsgebiete der schriftlichen Prüfung (Klausurarbeiten)

Prüfungsgebiet „Deutsch“ oder „Lebende Fremdsprache – Englisch“ (5 Stunden)
Die Prüfungsordnung bietet dem Kandidaten Höheren Lehranstalten eine Wahlmöglichkeit zwischen einer schriftlichen Klausurarbeit in „Deutsch“ oder in „Lebende Fremdsprache – Englisch“.

Prüfungsgebiet „Angewandte Mathematik“ oder „Grundlagen des Fachgebietes“ (5 Stunden)
Die Prüfungsordnung bietet dem Kandidaten der Höheren Lehranstalten eine Wahlmöglichkeit zwischen einer schriftlichen Klausurarbeit in „Angewandte Mathematik“ oder in „Grundlagen des Fachgebietes“.

 

Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung

Allgemein bildendes Wahlfach

Für das Prüfungsgebiet „Wahlfach“ hat der Prüfungskandidat einen der folgenden Gegenstände zu wählen:

  • „Deutsch“
  • „Englisch“

 

Kolleg: Diplomprüfung


Für Kollegs gelten die analog zu den Bestimmungen für die Höheren Lehranstalten gefassten Regelungen in den §§ 29 und 30 PrOBMHS.

Da die Reifeprüfung Zugangsvoraussetzung für den Besuch eines Kollegs ist, legen die Kandidaten anstelle der Reife- und Diplomprüfung eine Diplomprüfung mit folgenden Prüfungsgebieten ab:

 

Prüfungsgebiete der schriftlichen Prüfung (Klausurarbeit)

Prüfungsgebiet „Projekt“ (35 Stunden)
Die Aufgabenstellung der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Projekt“ umfasst grafische und / oder praktische Aufgaben.
Für einzelne Arbeitsabschnitte (Teilaufgaben) können jeweils bestimmte Arbeitszeiten vorgegeben werden. Die Summe aller Teilarbeitszeiten hat 35 Stunden zu betragen.

Diplomarbeit
Die Diplomarbeit ist  eine Alternative zum Prüfungsgebiet „Projekt“ im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung. Als Prüfungsgebiet der abschließenden Prüfung hat die Aufgabenstellung und die Beurteilung einer Diplomarbeit im Sinne des § 65 SchOG den Ansprüchen zu genügen, wie sie an gehobene technische Berufe zu stellen sind. Über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist ferner abzuleiten, dass die Diplomarbeit zumindest den Standard einer universitären Abschlussarbeit auf dem Niveau eines „Short Cycle Higher Education Programmes“ aufzuweisen hat.

 

Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung

Schwerpunktfach
Ziel des Prüfungsgebietes „Schwerpunktfach“ ist es, den Nachweis vertiefter Fachkenntnis unter Einbeziehung eines breiteren fachlichen Umfeldes zu erbringen.
Zu diesem Prüfungsgebiet gibt es zwei unterschiedliche Zugangswege, je nach dem, ob im Rahmen der schriftlichen Prüfung das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ oder das Prüfungsgebiet „Projekt“ gewählt wurde.
Im Falle der Wahl des Prüfungsgebietes „Diplomarbeit“ geht die Aufgabenstellung von jenem fachlichen Schwerpunkt der Diplomarbeit aus, den der Prüfungskandidat zu bearbeiten hatte. Im Falle der Wahl des Prüfungsgebietes „Projekt“ geht das Schwerpunktfach von einer im Rahmen des Unterrichts nicht behandelten fachspezifischen Themenstellung aus, die in selbstständiger Form für die Prüfung auszuarbeiten und vorzubereiten ist.

Komplementärfach
Das Prüfungsgebiet „Komplementärfach“ umfasst den Lehrstoff von höchstens zwei fachtheoretischen Pflichtgegenständen, die zumindest in den letzten beiden Jahrgängen in einem Gesamtausmaß von mindestens vier Wochenstunden unterrichtet wurden und nicht Gegenstand des Prüfungsgebietes „Schwerpunktfach“ sind.
Die Zuteilung der Pflichtgegenstände zum Prüfungsgebiet „Komplementärfach“ erfolgt zu Beginn des letzten Semesters durch den Abteilungsvorstand.