Die Berufsreifeprüfung (BRP) berechtigt wie die Matura zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs.
Personen ohne Reifeprüfung können durch die Ablegung der BRP die Matura erwerben, wenn sie eine der nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben:
- Lehrabschlussprüfung gemäß § 21 des Berufsausbildungsgesetzes
- Facharbeiterprüfung gem. § 7 des land-und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes
- mindestens dreijährige mittlere Schule
- Schule für Gesundheits-und Krankenpflege
- mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits-und Krankenpflegegesetz
- mindestens 30 Monate umfassende Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst und der Sanitätshilfsdienste
- Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung
- Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung
- Land-und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß § 12 des land-und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes
- Dienstprüfung (§28 BDG bzw. § 67 VBG und mindestens 3 Jahre Dienstzeit)
- Erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule, mit mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit
- Erfolgreicher Abschluss der 3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer-und Erzieherbildung, mit mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit
- Erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der genannten Schularten